Rechtsanwältin Irene Krüger

Inhaber: Irene Krüger

Strasse: Venloerstr. 75

PLZ/Ort: 50259 Pulheim

Telefon: +49 02238 302147

Email: info@rain-krueger.de

Web: http://rain-krueger.de

Das Konzept 

Als „Einzelkämpferin“ lautet mein Motto: Flexibilität und individuelle Betreuung. Das Ziel ist es, dem Mandanten möglichst schnell und umfassend zu seinem Recht zu verhelfen. Dazu zählt nicht nur die klassische Vertretung in einem Rechtsstreit vor Gericht, sondern auch die vorherige Beratung, Vertragsausarbeitung, gegebenenfalls Besichtigung der Streitsache vor Ort z.B. bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, Besprechung mit dem Gegner, um einen Rechtsstreit nach Möglichkeit zu vermeiden.

Die Qualität des Anwalts zeichnet sich nicht mehr nur durch die gewonnenen Prozesse aus, sondern auch und gerade durch die verhinderten Prozesse.

Die außergerichtlichen Einigungen mit dem Gegner hat mehrere Vorteile, als wichtigeste seien genannt:

  • beide Parteien sind zufrieden, da keiner in einem Prozess unterlegen ist
  • die Sache ist beendet, da nicht die Möglichkeit besteht, die nächsthöhere Instanz anzurufen
  • Kostenersparnis

Zum Service für den Mandanten gehört selbstverständlich der Einsatz der modernsten Technik (kanzleieigene Datenbanken bzw. via Internet zugängliche Quellen), die ständige Weiterbildung durch Seminare und das Studium der neuesten juristischen Literatur, so dass der Mandant sich sicher sein kann, dass er stets auf der Grundlage der neuesten Rechtsprechung und Literatur beraten wird.

Die Flexibilität bezieht sich auch auf die Orte der Tätigkeit; also Erfahrungen an diversen anderen Gerichtsorten.

Das „Über-den Tellerrand-Hinausschauen“ bringt enorme Vorteile für die Klientel, da gewisse andere Gepflogenheiten in dem jeweiligen Gerichtsbereich zu beachten sind, deren Missachtung durch reine Unkenntnis mitunter zu nicht zu unterschätzenden Nachteilen führen kann. Außerdem ist es für den Mandanten besser, wenn er auch am entfernten Gerichtsort mit “seinem” Anwalt zu tun hat und sich nicht mit einem ihm völlig unbekannten Kollegen, der nur zur Terminwahrnehmung engagiert wurde und womöglich die Akte nicht hinreichend gründlich studiert hat, kurz vor dem Termin treffen muss.

Die Leistung

Zu dem Dienstleistungspaket gehört ebenso, dass ich mitunter auch solche Tätigkeiten übernehme, die nicht direkt mit einer Anwaltstätigkeit zu tun haben (Cross-Selling), wie z.B. das Begleiten zu Ämtern oder die Hilfe beim Ausfüllen von Antragsformularen, die Anwesenheit bei der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung oder das Fotografieren der Örtlichkeit z. B. bei einer Wohnungsübergabe.

Zum Stichwort Cross-Selling gehört auch, dass ich z. B. dem Mandanten, der wegen der Schadenregulierung nach einem Verkehrsunfall zu mir kommt, rechtliche Hilfe beim Verkauf des verunfallten Fahrzeugs anbiete. Der Mandant, der mich bittet, eine Patientenverfügung zu prüfen oder individuell zu formulieren wird gefragt, ob in diesem Zusammenhang die Prüfung oder Ausarbeitung einer Vorsorgevollmacht oder eines Testamentes gewünscht wird.

Erreichbar bin ich rund um die Uhr!

per Mail, per SMS, per Whats App oder per Fax. Sollte ich gerade in einer Verhandlung sein oder aus anderen Gründen nicht ans Telefon gehen und niemand im Büro sein, ermöglicht es die Technik, dass Ihre Telefonnummer, Mailadresse pp. angezeigt wird und ich Sie schnellstmöglich zurück rufe oder auf Ihre Mail antworte.

Termine

Termine werden von mir auch zu den ungewöhnlichsten Zeiten wahrgenommen; z.B. frühmorgens um 6.00 Uhr oder am späten Abend; wenn der Mandant nur an Sonn- und Feiertagen für eine Besprechung Zeit hat, ist es für mich kein Problem einen Termin am Sonntag oder z.B. am Ostermontag zu vereinbaren.

Ich komme auch gerne zu dem Mandanten nach Hause oder in dessen Firma, was ohnehin vielfach effektiver ist, da die Unterlagen dann sofort zur Hand sind. Falls der Mandant keine Möglichkeit hat nach Pulheim zu kommen aber auch nicht wünscht, dass die Besprechung bei ihm zu Hause stattfindet (z.B. weil der Ehegatte nichts davon mitbekommen soll), bin ich auch gerne bereit, ihn abzuholen und in die Kanzlei zu fahren. Dies trifft hinsichtlich der Gerichtstermine natürlich auch für diejenigen Mandanten zu, die über kein eigenes Auto verfügen und mit öffentlichen Verkehrsmitteln nur schwerlich zum Gerichtsort kommen können. So ist es für mich selbstverständlich, dass ich diese Klienten abhole und mit zu den Gerichten nehme.

 

 

 

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