Warum ein Fachanwalt für Medizinrecht?

Sie sind Patient in einem Krankenhaus. Sie sind operiert worden und während der Operation ist etwas schiefgelaufen. Mit dem Nachlassen der Narkose stellen sie nun fest: Über dieses Risiko bin ich gar nicht aufgeklärt worden. Was tun Sie?

Mangelhafte Aufklärungen im Bereich der Anamnese sind nur ein Beispiel für unzureichende Behandlungsqualität in Krankenhäusern und Arztpraxen. Häufig gesellen sich dazu noch eklatantere Behandlungsfehler, die mitunter sogar Leben kosten können.

Oftmals wird Stillschweigen über diesen sogenannten Ärztepfusch ausgeübt. Zu komplex erscheint das medizinische Umfeld mit seinen Fallstricken, Diagnosen und Kodierungen.

Doch genau dafür gibt es den Fachanwalt für Medizinrecht.

Bei Behandlungsfehlern und mehr –
der Fachanwalt für Medizinrecht

Wenn Ihrem Arzt während der Behandlung ein Fehler unterlaufen ist, dann sind sie mit einem Fachanwalt für Medizinrecht gut aufgestellt. Egal ob Ihnen ein falsches Medikament verschrieben wurde, Sie an einer Wundheilungsstörung leiden oder fachliche Mängel zu einer nosokomialen Infektion geführt haben – der Fachanwalt für Medizinrecht, auch Spezialist für Gesundheitsrecht, ist auf solche Fälle spezialisiert.

Die Zusatzqualifikation des Fachanwalts für Medizinrecht verknüpft in besonderem Maße juristisches Fachwissen mit medizinischem. Dadurch ist der Rechtsanwalt mit dieser Zusatzqualifikation Spezialist bei allen Fragestellungen, in denen es um Arzthaftung und Behandlungsfehler geht. Auch rund um Themen wie Geburtsschäden oder Implantatfehler.

Neben der Tätigkeit bei Behandlungsfehlern bin ich auch in sozialrechtlichen Angelegenheiten tätig, z. B. für Mandanten, die einen zu niedrigen Grad der Behinderung erhalten haben, oder eine Rente wegen Erwerbsminderung begehren. Auch hier kann ich Sie deutschlandweit vertreten.