Rechtsanwalt Georg N. Fellmann

Inhaber: Georg N. Fellmann

Strasse: Hauptstraße 89

PLZ/Ort: 50996 Köln – Rodenkirchen

Telefon: 0221 – 354866

Telefax: 0221 – 351752

Email: info@ra-fellmann.com

Web: http://ra-fellmann.com

 

 

Kanzleiprofil

Über uns

Spezialisierung

Ohne Spezialisierung geht es nicht. Deswegen ist unser Büro auf wenige Bereiche des Zivilrechts konzentriert, um Ihnen so eine optimale Beratung bieten zu können.

Neben dem Erbrecht sind das Bau- und Architektenrecht sowie das Miet- und WEG-Recht wichtige Schwerpunkte der Kanzlei. Ebenso ist die Kanzlei in den Bereichen Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie im außergerichtlichen und gerichtlichen Mahnwesen tätig.

Darüber hinaus ist Herr Rechtsanwalt Fellmann auf Grund seiner Zulassung als Solicitor in England und Wales ein kompetenter Ansprechpartner für Fragen zum englischen Recht und bei der Bearbeitung englischsprachiger Mandate (Mandate mit Bezug nach Großbritannien).

Was wir tun

Rechtsanwalt Fellmann ist sowohl beratend als auch gerichtlich schwerpunkmäßig in folgenden Bereichen tätig:

  • Erbrecht
  • Bau- und Architektenrecht
  • Mietrecht/WEG-Recht

sowie

  • Verkehrsrecht
  • Arbeitsrecht
  • allgemeines Zivilrecht
  • Englisches Recht

Erbrecht

  • – Beratung in erbrechtlichen Fragen
  • – Errichtung von Testamenten Testamentsvollstreckungen
  • – außergerichtlich und gerichtlichen Auseinandersetzungen im Bereich des Erbrechts

Bau- und Architektenrecht

  • – Vertretung und Beratung im Bau- und Architektenrecht. Sowohl beratend als auch in gerichtlichen Verfahren.

Miet-/WEG-Recht

  • – Erstellung von Mietverträgen (auch gewerblicher Art)
  • – Vertretung von Mietern und Vermietern in gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis
  • – Beratung in Einzelfragen wie Kündigung, Räumung, Untermietung, Minderung, etc.
  • – Vertretung und Beratung bei Fragen aus dem Wohnungseigentumsgesetz

Verkehrsrecht

  • – Vertretung bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bei Verkehrsunfällen, insbesondere bei Schmerzensgeldansprüchen.
  • – Vertretung vor Gericht bei Ordnungswidrigkeiten und Strafrechtlichen Verfahren im Rahmen des Verkehrsrechts

Arbeitsrecht

  • – Führung von Prozessen im Bereich von Kündigungsschutzklagen
  • – Geltendmachung von Ansprüchen im Rahmen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Zivilrecht

  • – Beratung im allgemeinen Zivilrecht
  • – Führung von Zivilprozessen und gerichtlichen Mahnverfahren
  • – konsequente Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zur Durchsetzung von Ansprüchen

Englisches Recht

  • – Auf Grund der langjährigen Auslandsaufenthalte sowie der Qualifizierung und Zulassung als Solicitor in England und Wales ist die Kanzlei auch bei Fragen zum englischen Recht und der Führung von Prozessen in Großbritannien der richtige Ansprechpartner. Bei komplexen Sachverhalten kann sowohl auf ein qualifiziertes Team von Übersetzern als auch auf enge Kontakte zu Kanzleien in Großbritannien zurückgegriffen werden.

Für wen wir arbeiten

Die Mandantenstruktur des Büros ist weit gegliedert. Sowohl Privatpersonen aus Deutschland und Großbritannien, als auch kleine und mittelständische Unternehmen, Freiberufler, Handwerker und nationale und internationale Verbände vertrauen auf die Beratung durch unser Büro.

 

 

 

 

Rechtsanwalt Georg N. Fellmann, Architektenrecht, Baurecht, Erbrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Arbeitsrecht, Englisches Recht, Verkehrsrecht, Zivilrecht

 

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