Rechtsanwältin Dr. Christine Reiner
Inhaber: Dr. Christine Reiner
Strasse: Frohsinnstraße 25
PLZ/Ort: 86150 Augsburg
Telefon: (0821) 3 00 77
Telefax: (0821) 51 54 75
Email: info@rae-dr-gross.de
Kanzleiprofil
Wir sind seit mehr als drei Jahrzehnten als hochspezialisierte Kanzlei in allen bau-, architekten-, ingenieur-, vergabe-, miet-, wohnungseigentums- und arbeitsrechtlichen Fragen bundesweit tätig. Gegründet wurde die Kanzlei 1974 durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Heinrich Groß, der im Jahre 2006 leider überraschend verstorben ist. Seither wird die Kanzlei von Frau Rechtsanwältin Dr. Christine Reiner, die seit 1997 Kanzleimitglied ist, als Alleininhaberin mit den identischen Schwerpunkten weitergeführt.
Aufgrund unserer jahrzehntelangen hochspezialisierten Tätigkeit in wenigen, eng eingegrenzten Rechtsgebieten, stehen wir dafür ein, Ihre Interessen nicht nur rechtlich, sondern auch technisch versiert hocheffizient zu vertreten. Da wir mit allen Gewerken und Leistungen rund um die Themenkreise „Bau-, Architekten-, Ingenieur-, Vergabe-, Miet- Wohnungseigentums- und Arbeitsrecht“ von allen erdenklichen Standpunkten aus seit vielen Jahren arbeiten und für unsere Mandanten kämpfen, beschränkt sich unsere Beratung und Vertretung nicht lediglich auf die rechtliche Beurteilung, sondern berücksichtigt vielmehr – wenn nicht vor allem – auch die wirtschaftlichen Ziele und Konsequenzen für den unsere(n) jeweilige(n) Auftraggeber(in).
Wir haben uns ganz bewusst gegen eine „alle“ Rechtsgebiete bearbeitende Großkanzleistruktur entschieden, um unseren Mandanten
individuelle Beratung in jedem Einzelfall
persönlichen Kontakt zum sachbearbeitenden Rechtsanwalt
eine einheitliche Bearbeitung durch nur einen Anwalt
die Gewissheit zu geben, dass jeder in der Kanzlei tätige Anwalt – auch wenn er nicht Sachbearbeiter ist – die Angelegenheit kennt
für jeden Einzelfall eine hocheffiziente und möglichst zeitnahe Lösung gewährleisten zu können.
Wir sind nicht nur regional, sondern seit Jahrzehnten auch überregional für unsere Mandanten tätig. Seit Wegfall der Zulassungsbeschränkung für das Landgericht / Oberlandesgericht am Kanzleisitz / OLG-Bezirk vertreten wir unsere Mandanten stets persönlich in Verhandlungsterminen, was zwar für uns mit nicht unerheblichen Reisezeiten verbunden ist, jedoch sicherstellt, dass die mit den vorbereitenden Schriftsätzen sorgfältig erarbeitete Prozessposition auch im Verhandlungstermin konsequent weitergeführt werden kann.
Zu unseren Dauermandanten zählen – trotz oder gerade wegen unserer „kleinen Kanzleistruktur“ – zahlreiche deutschlandweit, teils auch international tätige Bauherren/ Investoren, Planer und Unternehmer/ Handwerker, die sich seit vielen Jahren auf unsere qualitativ hochwertige Arbeit verlassen und selbstverständlich auch verlassen können. Dementsprechend sind wir ständig neben dem Landgericht Augsburg auch bei einer Vielzahl von Landgerichten und Oberlandesgerichten innerhalb des Bundesgebiets präsent, beispielsweise in Baden-Baden, Berlin, Bonn, Braunschweig, Bremen, Chemnitz, Darmstadt, Ellwangen, Frankfurt am Main, Hannover, Kempten, Koblenz, Köln, Landshut, Memmingen, München, Neuruppin, Nürnberg, Regensburg, Stuttgart, Traunstein, Ulm, Würzburg, etc., wobei diese beispielhafte Aufzählung natürlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Darüber hinaus sind wir beratend auch bei internationalen (Groß-)Projekten zum Beispiel in Spanien und Frankreich tätig.
Eine nicht unerhebliche Zahl von Mandaten erhalten wir außerdem durch die Direktbeauftragung von den jeweils involvierten (Berufs-) Haftpflichtversicherer von Architekten/ Ingenieuren/ Unternehmern und auch Privatpersonen.
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