Anwaltskanzlei Am Augustinerplatz
Inhaber: Gerhard Bongarth
Strasse: Gerberau 9a
PLZ/Ort: 79098 Freiburg
Telefon: 0 761 / 2 07 51 – 0
Telefax: 0 761 / 2 07 51 – 41
Email: info@ra-bongarth.de
Rechtsanwalt Bongarth
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Meine Kanzlei hat sich den Anlegerschutz zum Schwerpunkt gemacht und ist primär auf Anlegerseite aktiv. Diese Spezialisierung auf das Rechtsgebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts besteht bereits seit Oktober 2000, und ich bin seit 2008 befugt, die Bezeichnung FACHANWALT FÜR BANK- UND KAPITALMARKTRECHT zu führen.
Aber auch im gesamten Zivil- und Wirtschaftsrecht setze ich Ansprüche von Privatpersonen und Unternehmen durch oder wehre entsprechende Ansprüche ab. Hierzu gehören auch das Versicherungsvertragsrecht und das Immobilienrecht.
Schwerpunkte
Der Schwerpunkt meiner bearbeiteten Fälle liegt darin, die Anleger
von den Belastungen durch Darlehen bei den finanzierenden Banken vollständig zu befreien oder diese spürbar zu reduzieren
von den Beteiligungen zu trennen
vor Nachschusspflichten zu schützen
Oftmals gelingt das durch den Abschluss von Vergleichen mit den betroffenen Banken und Beteiligungsgesellschaften. Wo diese außergerichtliche Einigung nicht zum Erfolg führt, müssen gerichtliche Verfahren geführt werden. Hier ist dann insbesondere die Bankenhaftung zu prüfen, für die der BGH (Bundesgerichtshof) die Grundsätze in einer langen Reihe von Urteilen festgelegt hat.