Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht
Inhaber: Kerstin Oetjen
Strasse: Urachstrasse 3
PLZ/Ort: 79102 Freiburg
Telefon: 0049 (0) 761 707 96 10
Telefax: 0049 (0) 761 707 96 11
Email: oetjen@fachanwaelte-freiburg.de
Web: http://oetjen.info
Frau Rechtsanwältin Oetjen ist überwiegend auf dem Gebiete des Strafrechts tätig.
Schwerpunkte:
- Wirtschaftsstrafrecht
- Steuerstrafrecht
- Arztstrafrecht
- Internationales Strafrecht
- Revisionsrecht
- Beamten- und Disziplinarrecht
Mandanten und Mandantinnen bevorzugen zunehmend den kompetenten rechtlichen Rat von Fachanwälten, welche auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert sind. Die rechtliche Spezialisierung der Rechtsanwälte gewährleistet ihre langjährige besondere Erfahrung und Schulung auf dem Gebiet, für welches ihnen die Fachanwaltschaft verliehen wurde.
Die Fähigkeiten eines Fachanwalts bzw. einer Fachanwältin werden permanent überprüft. Fachanwälte müssen mit einer schriftlichen Prüfung ihre speziellen rechtlichen Fähigkeiten unter Beweis stellen. Ihre Kenntnisse bzw. die Erweiterung ihrer Kenntnisse werden jedes Jahr durch die jeweiligen Rechtsanwaltskammern überprüft.
Das Strafrecht hat viele Berührungspunkte zu anderen Rechtsgebieten. Dies trifft insbesondere auf das Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht zu, in welchen vielfach besondere Kenntnisse des Gesellschaftsrechts, des Steuerrechts, des Zivilrechts und der Buchführung und Bilanzerstellung erforderlich sind.
Im Rahmen des Vorwurfs des Submissionsbetruges und der Delikte der Bestechung bzw. Bestechung im Geschäftsverkehr sind Kenntnisse der verschiedenen Verdingungsordnungen und Ausschreibungsrichtlinien sowie die Grundsätze der öffentlichen Auftragsvergabe vonnöten.
Auch Nebengebiete, wie die dem Arztstrafrecht zuzurechnenden Gebiete des Arzthaftungsrechts, des Arzneimittelrechts, des Medizinrechts sind erforderlich.
Die Bearbeitung von Revisionen erfordert die permanente Aktualisierung der Kenntnisse sämtlicher höchstrichterlicher Entscheidungen in Deutschland.
Die Befassung mit Fällen der internationalen Rechtshilfe bedingt Kenntnisse der Abkommen verschiedener internationaler Staaten miteinander sowie Kenntnisse des ausländischen Strafrechts. Hierzu zählen auch die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Das Disziplinarrecht weist aufgrund seiner Verbundenheit mit dem Strafprozeßrecht und der mit dem Disziplinarrecht in der Regel verknüpften Androhung von Rechtsfolgen Parallelen zum Strafrecht auf, weshalb Frau Rechtsanwältin Oetjen häufig mit Fällen des Disziplinarrechts und des Beamtenrechts befasst ist.
Auch das Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht sind dem Gebiet des Strafrechts unterzuordnen.
Das Gleiche gilt für Ordnungswidrigkeiten und das Straßenverkehrsrecht.
Teile des Ausländerrechts und Sozialrechts unterfallen ebenfalls dem Bereich der besonderen Kenntnisse eine Fachanwalts für Strafrecht.
Darüber hinaus müssen Fachanwälte für Strafrecht über Kenntnisse in den interdisziplinären Wissenschaften verfügen, wie z.B. in den Bereichen der Psychologie, Psychiatrie und Medizin (etwa bei Tötungs- und Sexualdelikten sowie in sog. ärztlichen Kunstfehlerverfahren), Naturwissenschaften (z.B. im Umweltstrafrecht) und Pharmakologie (im Betäubungsmittelstrafrecht und Arzneimittelrecht).